News

Was ist zu beachten, wenn Arbeitgeber Bilder von Beschäftigten anfertigen und veröffentlichen wollen, etwa für Internetauftritte des Unternehmens, Werbematerialien oder Veranstaltungsfotos auf der Internetseite?Â
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Beschäftigtendaten dürfen regelmäßig nur verarbeitet werden, wenn dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist (§ 26 Abs. 1 BDSG). Die Anfertigung von Bildern der Beschäftigten gehört regelmäßig nicht zum Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses und ist daher nur mit Einwilligung möglich (es sei denn es handelt sich z.B. um Models oder Fernsehmoderatoren).
In allen anderen Fällen benötigt der Arbeitgeber eine Einwilligung des Beschäftigten bevor er ein Foto von diesem anfertigt und veröffentlicht. Die im Beschäftigungsverhältnis oft problematische Freiwilligkeit der Einwilligung kann in der Regel angenommen werden, wenn für die beschäftigte Person ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder Arbeitgeber und beschäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen (§ 26 Abs. 2 BDSG). Dafür ist es erforderlich, dass die Beschäftigten ein echtes Wahlrecht haben, ob ein Foto von ihnen angefertigt und veröffentlicht wird oder nicht.
Damit die Einwilligung wirksam ist, muss sie zwingend vor – und nicht erst nach – der Aufnahme und ihrer Veröffentlichung eingeholt werden.Â
Die Einwilligung in Fotoaufnahmen und Veröffentlichungen muss zwar nicht zwingend schriftlich eingeholt werden, allerdings dürfte sich der Nachweis anderenfalls nur schwer führen lassen, sodass die Schriftform allein aus Gründen der Dokumentation dringend zu empfehlen ist (vgl. § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG).
HINWEIS: Zwar ist die Einwilligung Beschäftigter in die Veröffentlichung von Film- und / oder Fotoaufnahmen grundsätzlich möglich, dies ist jedoch mit datenschutzrechtlichen Herausforderungen verbunden. In jedem Fall sind die Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO einzuhalten sind. Insbesondere im Beschäftigungsverhältnis ist der Aspekt der „Freiwilligkeit“ der Einwilligung problematisch, da eine gewisse „Druck- und/oder Zwangssituation“ oftmals nicht ausgeschlossen werden kann. Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit der Einwilligung ist, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Ab Widerruf durch den Beschäftigten müssen die Aufnahmen unverzüglich entfernt werden. Je nach Aufnahme kann die nicht nur ärgerlich sondern auch kostspielig sein, z.B. dann wenn es sich um eine hochwertig und aufwendig produzierte und bearbeitete Videoaufnahme handelt, die bereits veröffentlicht wurde. Ein großer logistischer, finanzieller oder organisatorischer Aufwand steht dem Recht auf Löschung des Beschäftigten dabei nicht grundsätzlich nicht entgegen. Mit Einwilligung sollte daher nur in den Fällen gearbeitet werden, in denen die Freiwilligkeit – zumindest weitgehend - unproblematisch ist und dann wenn ein etwaige Widerruf möglichst ohne großen Aufwand umgesetzt werden kann.
Alternativen:
Model-Release-Vertrag:
Als Alternative kann es sich anbieten, die Aufnahmen des Beschäftigten auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Vertrages zu erstellen und zu veröffentlichen (sog. „Model Release Vertrag“). Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in diesem Fall die Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Dieser Vertrag wird zwischen Arbeitgeber und dem Beschäftigten abgeschlossen. Die Höhe der Gegenleistung hängt vom Leistungsumfang ab und kann bereits mit kleineren Beträgen abgedeckt sein. Der Vorteil dieser Variante ist darin zu sehen, dass der Beschäftigte nicht mehr ohne Angabe von Gründen jederzeit seinen Widerruf ausüben kann. Auch der Aspekt der Freiwilligkeit bei dieser Variante üblicherweise nicht problematisch. Die Vertragserstellung selbst ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden, diese kann sich aber bei hochwertigen bzw. kostspieligen Produktionen oder Veröffentlichungen von Bedeutung durchaus lohnen.
Arbeitsvertrag:
Aufnahmen können vereinzelt auch Teil der Leistungserbringung sein, welche im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und dem Beschäftigten festgelegt wurde. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen muss dabei allerdings ausdrücklich und unmissverständlich innerhalb des Arbeitsvertrages geregelt sein. Hier bedarf es einer Prüfung im Einzelfall bzw. einer entsprechenden vertraglichen Ausgestaltung.
Letzte News
DSGVO | Alle News & Artikel zum Thema
Datenschutz und Datensicherheit
Erfahren Sie News und Wissenswertes zum Thema Datenschutz-Grundverordnung.
Fotoaufnahmen Videoaufnahmen und Tonaufnamen von Beschäftigten
Was ist zu beachten, wenn Arbeitgeber Bilder von Beschäftigten anfertige... weiterlesen
Videokonferenzsysteme
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg... weiterlesen
Zoom
Es gibt Neuigkeiten von Zoom:
Zoom stellt seinen Kunden eine ... weiterlesen
Datentransfer mit dem Vereinigten Königreich UK
Zwischenzeitlich haben EU und UK (Vereinigtes Königreich) eine Einigung erzielt i... weiterlesen
Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme
In Situationen wie der Corona-Krise können Videokonferenzdienste eine zentrale Be... weiterlesen
Good Practice bei technischen und organisatorischen Maßnahmen
Die DSGVO fordert von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in Art. 32 DSGVO e... weiterlesen
Privacy Shield ungültig
Wie bereits berichtet hat der EuGH hat das EU-US Privacy Shield-Abkommen für ungÃ... weiterlesen
BGH Urteil Planet49 Cookies
Der weiterlesen
Einsatz von Videodiensten und Konferenzsystemen
I. Was ist beim Einsatz eines (... weiterlesen
Brexit
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist aus der Europäische... weiterlesen
Authentifizierung von Kunden am Telefon
Authentifizierung von Kunden am ... weiterlesen
Plugins (Social Media Plugins)
Das bereits behandelte weiterlesen
EuGH Urteil zum „Facebook Gefällt mir Button“
Am 29. Juli 2019 hat der EuGH in Sachen Fashion ID zum „Facebook Gefällt mir Bu... weiterlesen
Datenschutzkonferenz (DSK): Facebook Fanpages
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat erneut klargestellt, dass der Betrieb einer Fac... weiterlesen
Datenschutzkonferenz (DSK) zum Einsatz von Tracking Technologien
Die Datenschutzkonferenz (DSK)Â hat ein neues Dokument herausgegeben (vom 29.03.2... weiterlesen
Einwilligung bei Nutzung von Cookies und Consent Management
Einwilligung für Cookies vor d... weiterlesen
Einwilligungserklärungen in der Arztpraxis
In Arztpraxen herrscht nach wie vor Verunsicherung was das Thema Datenschutz und d... weiterlesen
Datenschutzrechtliche Problemstellungen im Praxisalltag
Der tägliche Umgang mit sensiblen Patientendaten fordert einen funktionsfähigen ... weiterlesen
Messenger Dienste im Unternehmen WhatsApp und Co
Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf das Thema WhatsApp und die Ausw... weiterlesen
Update: Facebook Fanpages, Facebook Pixel und Facebook Like Button
Wie bereits unter anderem im weiterlesen
Datenschutz und Facebook Facebook Fanpage
Das Thema Datenschutz und Facebook bleibt in vielerlei Hinsicht weiterhin aktuell ... weiterlesen
Aufsichtsbehörden für Datenschutz in Deutschland
Wir haben für Sie eine Übersicht über die zuständigen Aufsichtsbehörden für ... weiterlesen
ePrivacy Verordnung
Die ePrivacy-Verordnung und deren Umsetzung. Genau wie die Umset... weiterlesen
Der Datenschutzbeauftragte ab dem 25.05.2018 – Bestellpflicht – die wichtigsten Infos im Überblick:
Die nationale Regelung, § 38 Abs.1 BDSG (neu), sieht vor, dass ... weiterlesen
Datenschutz Grundverordnung Bußgelder und Sanktionen
Bußgelder und Sanktionen können nun häufiger werden. Der Bußgeldrahmen für ... weiterlesen
DSGVO: Pflicht zur Meldung des Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche muss gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO den von ihm ben... weiterlesen
Datenschutz Folgenabschätzung
Die nachfolgenden Aufsichtsbehörden und die Bundesbeauftragte für Datenschut... weiterlesen
Datenschutz – Personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten
Personenbezogenen Daten, Art. 4 Abs.1 DSGVO. Im Mittelpunkt datenschutzrechtli... weiterlesen