Arbeitsrecht

Schnelle und kompetente Beratung im Arbeitsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Kirschenhofer Rechtsanwälte Partnerschaft in München

Worum geht es?

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es im Wesentlichen 2 Hauptakteure: den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.  Das Arbeitrecht gewährt dem Arbeitnehmer, aufgrund seiner strukturellen Unterlegenheit, besonderen Schutz gegenüber dem Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht unterteilt sich im Wesentlichen zwei Rechtsbereiche:

  • Individual-Arbeitsrecht: Geregelt werden die Arbeitsbedingungen wie bspw. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz
  • Kollektiv-Arbeitsrecht: Geregelt wird hier das Verhältnis der Arbeitnehmer/innen als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Wir beraten Sie zur/zum

  • Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Kündigungsschutz
  • Abfindungen, Verhandlung von Abfindungen
  • Aufhebungsverträge / Abwicklungsverträge und deren Verhandlung
  • Gestaltung von Arbeits-, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
  • Beratung des Aufsichtsrats
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Arbeitsrechtliche Fragen der Unternehmensgründung bzw. bei Umwandlungen

Sind Sie an einer Beratung im Bereich Arbeitsrecht interessiert, nutzen Sie gerne unseren Fragebogen:

Beratungskontingente im Rahmen fortlaufender Betreuung

Vielen unserer Mandanten ist es wichtig sich ein fortlaufendes Beratungskontingent zu sichern und dabei den vollen Überblick über die Kosten zu behalten. Zahlreiche Mandanten benötigen eine kurzfristige rechtliche Einschätzung, wir bieten daher auch Beratungskontingente von wenigen Stunden pro Jahr, bis hin zu Dauerberatungsmandaten und Stellung der externen Rechtsabteilung, zahlreiche Beratungsmöglichkeiten. Gerne lassen wir Ihnen – angepasst auf Ihren Bedarf – ein individuelles Angebot zukommen.

 

Checkliste Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Die einvernehmliche Aufhebung eines Arbeitsvertrags ist eine beliebte Alternative zur Kündigung. Die Vor- und Nachteile möchten wir Ihnen kursorisch im Rahmen dieser Checkliste darstellen. Vermeiden Sie rechtzeitig Risiken und Nachteile und nutzen Sie die Situation als Chance.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um einen Überblick zur ersten Orientierung handelt und keine Rechtsberatung ersetzt.

Gerne überprüfen wir Ihren Aufhebungsvertrag auch online oder geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu. Bitte bedenken Sie, dass schnelles Handeln gefragt sein kann und ein „Zuwarten“ unter Umständen die Rechtsposition schwächen kann. Schnelles Handeln ist insbesondere geboten, wenn eine Kündigung bereits im Raum steht. Nutzen Sie die Zeit, um rechtzeitig alle Handlungsoptionen in Ruhe abzuwägen. Hierfür ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich und kann am Ende bares Geld wert sein.

Arbeitgebern empfehlen wir grundsätzlich das Thema „Kündigung von Arbeitnehmern“ strukturiert anzugehen und mögliche Kündigungsgründe sorgfältig prüfen zu lassen. Gerne beraten wir hier zur geeigneten Vorgehensweise.

Selbstverständlich erstellen wir auch Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen und verhandeln mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.

Wir empfehlen – je nach individueller Situation – insbesondere zu überprüfen, ob die folgenden Punkte im Aufhebungsvertrag enthalten und korrekt formuliert sind:

☐ Tag an dem das Arbeitsverhältnis endet

☐ Festlegung der noch zu leistenden Gehaltszahlungen (Lohn,  

     Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Spesen, etc.)

☐ Einigung über Resturlaub

☐ Einigung über die betriebliche Altersvorsorge

☐ Erledigungsklausel

☐ Salvatorische Klausel

☐ Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

☐ Zeugnis (Note, Inhalt)

☐ Abfindung (Höhe, Frist)

☐ Freistellung (widerruflich oder unwiderruflich)

☐ Mögliche Rückzahlungen an den Arbeitgeber (Lohnvorauszahlung etc.)

☐ (eventuelles) Wettbewerbsverbot

☐ Erstattung sonstiger Kosten (z. B. Ausbildung oder Anwalt)

☐ (eventuelle) Wiedereinstellungsklausel

☐ (eventuelle) Regelung zu Patenten

Folgende Fragestellungen können sich ergeben:

Abfindung: Der Aufhebungsvertrag enthält kein Abfindungsangebot? Es bestehen Unklarheiten über die angegebene Höhe der Abfindung?

Achtung: Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe ist Verhandlungssache. Wir empfehlen daher die Verhandlung von einem erfahrenen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Ein außenstehender Rechtsanwalt kann nicht nur eine emotionsgeladene Situation abfedern, sondern darüber hinaus meist bessere Ergebnisse erzielen als der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst, auch vor dem Hintergrund der konkreten Sach- und Rechtslage.

Arbeitslosengeld: Bestehen Risiken beim Bezug von Arbeitslosengeld in Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen?

Achtung: Beim Abschluss von Aufhebungsverträgen kann es zu einer Sperrzeit von (meist) 12 Wochen plus Ruhezeit kommen. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Bundesagentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben. Gerne beraten wir Sie zur geeigneten Vorgehensweise. Bitte beachten Sie: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Weiterer Regelungsbedarf kann entstehen bei/m

  • Beendigungszeitpunkt, flexible Gestaltung zur Beendigung
  • Thema Freistellung
  • Klärung offener Vergütungsbestandteile
  • Klärung der Dienstwagennutzung
  • Thema Arbeitszeugnis bzw. Bewertung der Arbeitsleistung (Note)
  • ….

ACHTUNG: Sehr häufig werden wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag vergessen. Dieser ist aber endgültig und nicht anfechtbar, sobald er unterschrieben ist. Gerne beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur geeigneten Vorgehensweise.

ACHTUNG: Wurde parallel zur Vorlage eines Aufhebungsvertrages gekündigt, so läuft ab dem Tag des Erhalts der Kündigung eine dreiwöchige Frist für die Einlegung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Diese Frist ist sowohl für die Kündigung als auch für den Aufhebungsvertrag bedeutsam. Es empfiehlt sich in dieser Situation möglichst schnell Rechtsrat zu suchen.

Letzte News

Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber erhalten – das ist zu tun:

Zunächst gilt: Mag dieses Thema für Sie auch noch so unangenehm sein – bewahren Sie Ruhe, um gezielt strategisch das Beste aus der Situation herauszuholen. Sie sind nicht allein, täglich erhalten zahlreiche Arbeitnehmer Kündigungen von ihrem Arbeitgeber – dies hat nicht unbedingt zwangsläufig etwas mit Ihnen persönlich zu tun. Prüfen Sie stets die Rechtsmäßigkeit der Kündigung und Ihre Rechte. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Kündigung:

1. Fristen einhalten

  • Kündigungsschutzklage Wollen Sie unter Umständen Kündigungsschutzklage einreichen? Beachten Sie die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, diese beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung. Notieren Sie sich daher das Datum an dem Sie die Kündigung erhalten haben – dies musst nicht unbedingt das Datum sein, das auf der Kündigung vermerkt ist.
  • Arbeitssuchend melden Unverzüglich - innerhalb von drei Arbeitstagen – müssen Sich die Agentur für Arbeit von Ihrer Kündigung unterrichten und sich arbeitssuchend melden. Anderenfalls kann die Agentur für Arbeit Sie bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld sperren. Beachten Sie, dass die persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich ist.

2. Ihre nächsten Schritte – Was sind Ihre Interessen?

Überlegen Sie sich welches für Sie nun die richtigen Schritte sein könnten. Kündigungsschutzklage einreichen? Abfindung aushandeln? Um den Arbeitsplatz kämpfen oder kommt die Kündigung gar gelegen? Gerne unterstützen wir Sie und überlegen uns gemeinsam mit Ihnen was für Sie die beste Strategie ist. In diesem Zusammenhang erörtern wir die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten. Immer im Blick: Sie müssen sich wohl damit fühlen.

3. Arbeitszeugnis

Für Ihren weiteren beruflichen Weg ist es wichtig, dass Sie ein Arbeitszeugnis verlangen. Für weitere Bewerbungen ist zunächst auch ein Zwischenzeugnis / vorläufiges Zeugnis ausreichend. Auf Basis eines Zwischenzeugnisses wird meist auch das Endzeugnis erstellt. Haben Sie keine Angst vor einem schlechten Zeugnis. Als Arbeitnehmer hat man zwar keinen Anspruch darauf, dass schwache Leistungen als gut bewertet werden, denn das würde gegen die Wahrheitspflicht des Arbeitge-bers bei der Zeugniserteilung verstoßen. Der Arbeitgeber ist jedoch bei der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses rechtlich dazu verpflichtet, Ihre Leistungen zugleich wahrheitsgemäß als auch wohlwollend zu beschreiben bzw. zu bewerten. Lassen Sie daher Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis überprüfen, um versteckte negative Hinweise auszuschließen. Ein qualifiziertes Zeugnis muss als notwendige Angaben enthalten:

  • vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers (Name der Firma, Anschrift der Firma),
  • Datum des Zeugnisses,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers,
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers,
  • Bewertung der Leistungen und der Führung des Arbeitnehmers.

Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nur auf Wunsch des Arbeit-nehmers in das Zeugnis aufzunehmen.

4. Ist Ihre Kündigung rechtens?


Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

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DSGVO / DATENSCHUTZ

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