Kirschenhofer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- München -

Wir bieten umfassende Rechtsberatung für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen. Zudem beraten wir rund um das Thema Datenschutz und übernehmen bei Bedarf die Funktion des externen Datenschutzberaters, des EU-Vertreters oder der externen Rechtsabteilung.

Kirschenhofer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Wir bieten umfassende Rechtsberatung für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen. Wir beraten sowohl kleine Betriebe, mittelständische Unternehmen und Behörden als auch Konzerne. Zu unseren national und international vertretenen Mandanten gehören z.B. Agenturen, Automobilhersteller und Automobilhandel, Praxen / MVZ, Onlineportale oder etwa produzierende Unternehmen. Unsere Mandanten sind dabei in den unterschiedlichsten Branchen tätig. Unser Ziel: Das wirtschaftliche Interesse unserer Mandanten bestmöglich mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.

Zusammenarbeit - Was zeichnet uns aus?

Kirschenhofer Rechtsanwälte steht für eine vertrauensvolle und unkomplizierte Zusammenarbeit:

Unsere Mandanten gehören den unterschiedlichsten Branchen an. Dabei legen alle unserer Mandanten größten Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon sowie auf eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es freut uns daher umso mehr, dass zahlreiche Mandanten unsere Beratungsleistung laufend und wiederkehrend in Anspruch nehmen.

  • Digitale Erreichbarkeit per E-Mail

    Unsere Mandanten nutzen vielfach die Form der E-Mail-Kommunikation, insbesondere, wenn es um die erste Kontaktaufnahme geht. Diese Form der Kommunikation ist unkompliziert, wie auch zeit- und kostensparend. Anforderungen du Wünsche unserer Mandanten können unkompliziert und ausführlich geklärt werden. Kosten lassen sich transparent darstellen.
  • Telefonische Erreichbarkeit

    Ein kurzer Griff zum Telefon vermeidet oftmals zahlreiche E-Mails. Gerne stehen wir daher auch kurzfristig und verlässlich telefonisch zur Verfügung - ganz egal, ob für ein Kennenlernen, eine Beratung oder die Vereinbarung eines persönlichen Termins.
  • Vor-Ort-Beratung am Standort des Mandanten

    Unsere Mandanten sind nicht nur im gesamten Bundesgebiet sondern auch international vertreten. Zeitliche und räumliche Flexibilität ist uns daher äußerst wichtig. Gerne beraten wir unsere Mandanten und deren Fachabteilungen auch vor Ort, nehmen an Vertragsverhandlungen Teil oder besprechen geplante Projekte. 
  • Checkliste Abmahnung:

Die vorstehende Checkliste ist nicht abschließend und stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtige Vorgehensweise für Sie zu finden und beraten Sie dazu!

DSGVO | Alle News & Artikel zum Thema
Datenschutz und Datensicherheit

Erfahren Sie News und Wissenswertes zum Thema Datenschutz-Grundverordnung.

European Representative Art. 27 GDPR

Stellung des EU Vertreters nach Art. 27 DSGVO

Hier finden Sie die deutsche Version zum EU-Vertreter im Sinne des Art. 27 DSGVO

We assume the function of European Representative (EU Rep) for data controllers and processors in third countries (e.g. Switzerland, UK or the US) and provide/assume in this context in particular

  • The position of the EU Representative according to Art. 27 GDPR (EU Rep.) by an expert lawyer with many years of expertise in data protection
  • The designation of a postal and e-mail address as a contact point for data subjects and authorities in the EU
  • Contact person for data subjects in the EU and their requests under the GDPR
  • Official contact for authorities in the EU
  • The forwarding of all inquiries from data subjects and authorities
  • Support in responding to inquiries

Who does this concern at all? Who is obliged to appoint an EU representative?

European data protection law and its applicability is not only dependent on whether the controller or processor has its registered office within the EU - even if you as a controller or processor

do not have an establishment within the EU but   

  • offer goods or services to persons in the EU or
  • monitor the behavior of individuals in the EU (in particular tracking or profiling),

If this is the case, your company is subject to the scope of the GDPR. You are then also required to appoint an European Representative in accordance with Art. 27 GDPR.

Tasks: What does the European Representative do?

The EU Representative is the point of contact for all questions relating to the processing of personal data, such as inquiries from data subjects and supervisory authorities. The EU representative acts as a direct contact person that the controller or processor within the EU must provide in accordance with Art. 27 GDPR.

The tasks of the EU Representative also include representing your company with regard to the obligations arising from the GDPR. This includes, among other things, receiving and forwarding data subject requests (such as for information or deletion) or providing the processing directory upon request of the supervisory authority.

Who may be appointed as an EU Representative under Art. 27 GDPR?

The EU Representative may be any natural or legal person (Art. 4 No. 17 GDPR). However, against the background that this person acts as a contact point for supervisory authorities and data subjects, he or she should have sound and demonstrable expertise in the field of data protection law, in particular the GDPR. In this way, it is possible for the EU representative to sufficiently fulfill his duties.

In order to provide you with the best possible service, we only appoint attorneys with the appropriate expertise as EU representatives for our clients and customers.

How is the appointment as EU Representative according to Art. 27 DSGVO carried out?

The appointment of the EU representative must be made in writing by the controller or processor. According to Art. 13 and 14 GDPR, the data subjects must be informed about the existence of an EU representative. This means that the controller or processor must provide the details of its EU representative in any privacy statement. Also, the EU Representative should be noted in the directory of processing activities according to Art 30 GDPR.

Liability: What happens if I do not designate an EU Representative despite the obligation?

If the regulation is not observed, high fines (Art. 83 GDPR) of up to 10 million euros must be expected or, in the case of a company, imposed of up to 2% of its total annual worldwide turnover of the previous fiscal year, whichever is higher. It may also be considered unfair competition in some circumstances (contentious) if the controller or processor does not comply. This can lead to expensive lawsuits in Germany or other EU countries.

How many representatives do I need?

In principle, only one EU representative is required under Art. 27 GDPR, even if the company offers goods or services to individuals in the EU in several EU member states or monitors the behavior of individuals in the EU (esp. tracking or profiling).

However, depending on the size and scope of the data processing, it may make sense to appoint more than one representative, for example against the background of different languages or cultural and legal particularities. We will be happy to advise you!

We would be happy to take on the position of EU Representative and the associated tasks for you. Contact us without obligation!

Letzte News

Partnernetzwerk

Usercentrics Consent Management Platform CMP

Viele Websitebetreiber holen - trotz Einsatz einwilligungspflichtiger Anwendungen auf ihren Websites - nach wie vor keine wirksamen Einwilligungen ihrer Nutzer ein. Dabei ist nicht nur das Einholen der Einwilligungen entscheidend, sondern auch die Verwaltung und Dokumentation dieser Nutzer-Einwilligungen.

Um unseren Mandanten diesen Schritt zu erleichtern unterstützen wir diese mit unserem Kontakt zum Münchner Tech-Unternehmen Usercentrics. Usercentrics ist Marktführer im Bereich Consent Management Platform (CMP). Die SaaS-Lösung von Usercentrics ermöglicht Unternehmen die Erhebung, Verwaltung und Dokumentation von Nutzer Einwilligungen auf allen digitalen Kanälen wie Websites oder Apps - und das bei hohen Opt-in-Raten. So kann die Einhaltung aktueller und zukünftiger internationaler Datenschutzvorschriften wie der DSGVO, ePrivacy-VO und CCPA gewährleistet und mit der Marketing- und Datenstrategie in Einklang gebracht werden. Weitere Informationen zu Usercentircs finden Sie hier: LINK ZU USERCENTRICS

Letzte News

Wir stellen die externe Rechtsabteilung, überbrücken Personalengpässe in der Rechtsabteilung in Form einer Interimslösung oder stellen den EU-Vertreter i.S.d. Art. 27 DSGVO zum Festpreis. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot das Ihrem individuellen Bedarf entspricht.

Sichern Sie sich die Vorteile des Legal -Outsourcing für Ihr Unternehmen!

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot - maßgeschneidert auf Ihren tatsächlichen Bedarf. Unsere Mandanten bezahlen dabei nur Leistungen, die sie auch tatsächlich benötigen. Selbstverständlich unterstützen wir auch mit Einzelleistungen oder Projekten im Bereich Recht & Datenschutz stellen die externe Rechtsabteilung oder die Stellung einer Interims-Lösung bei Ihnen im Unternehmen oder die Unterstützung Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten an.

DSGVO Free0,-

€/Monat

  • Kostenfreie Erstauskunft und Bedarfsanalyse
  • Kostenlose Dokumentensichtung
  • DSGVO - Checkliste Self Check

DSGVO Basic149,-

€/Monat

  • Benennung/Stellung externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutz-Bestandsaufnahme*Ermittlung des status quo im Bereich Datenschutz, Gap Analyse. Erstellung von ersten Handlungsempfehlungen im Rahmen eines individuellen Auditberichts.
  • Weitere InklusivleistungenUnterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts mit Vorlagen / Mustern zur/zum
    • Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter inkl. Merkblatt
    • Erteilung Auskunft Betroffener
    • Anlage Verarbeitungsverzeichnis
    • Infoletter

DSGVO Medium249,-

€/Monat

  • Benennung/Stellung externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutz-Bestandsaufnahme*Ermittlung des status quo im Bereich Datenschutz, Gap Analyse. Erstellung von ersten Handlungsempfehlungen im Rahmen eines individuellen Auditberichts.
  • Weitere InklusivleistungenUnterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts mit Vorlagen / Mustern zur/zum
    • Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter inkl. Merkblatt
    • Erteilung Auskunft Betroffener
    • Anlage Verarbeitungsverzeichnis
    • Infoletter
  • Datenschutz-Label für Ihre Website
  • Medium - Leistungen:Inklusive 10h Beratung pro Vertragsjahr. Diese 10 Beratungsstunden können beispielsweise angerechnet werden auf:
    • individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Website
    • Anlage oder Anpassung Verarbeitungsverzeichnis
    • Beratung, Prüfung und Erstellung von Dokumenten im Bereich Datenschutz, E-Privacy-Verordnung etc..

*Die Datenschutz-Bestandsaufnahme (Gap Analyse) bildet die Basis datenschutzrechtlicher Beratung - Stichwort "Rechenschaftspflichten" i.S.d. DSGVO

Wir bieten individuelle Gap Analysen und Bestandsaufnahmen in jedem Umfang an. | Gerne führen wir diese auch Vor-Ort - nach vorheriger Absprache und individueller Preisvereinbarung - durch.

Beratungspakete, Einzelleistungen, Unterstützung betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder externer Datenschutzbeauftragter?

Alle datenschutzrechtlich relevanten Leistungen können sowohl als Einzelleistungen, im Rahmen von Projekten oder Beratungspaketen beauftragt werden. Je nach Bedarf ist sowohl die Abrechnung auf Stundenbasis oder auf Basis eines zuvor vereinbarten Pauschalentgelts möglich. Wir bieten auch individuelle Beratungspakete und ohne Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Gerne unterstützen wir auch betriebliche Datenschutzbeauftragte bei der Durchführung ihrer Tätigkeit.

Preise - individuelle Angebote und Leistungen

Alle Preise sind Netto-Preise, zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, derzeit 19% USt. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Je nach Rechtsgebiet, bieten wir auch Beratung auf Basis der gesetzlichen Gebühren (RVG) an.

Pflicht zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen unabhängig von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen der DSGVO und des BDSG grundsätzlich von jedem Verantwortlichen eingehalten werden müssen, der ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten verarbeitet oder in Dateisystemen speichert – völlig unabhängig von der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Verantwortlicher i.S.d. Art.4 Nr. 7 DSGVO ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles – auf Ihren Bedarf zugeschnittenes - Angebot. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass Sie nur die Leistung bezahlen, die Ihrerseits auch tatsächlich gewünscht ist. Die Beauftragung einzelner Beratungsstunden ist ebenso möglich, wie die Vereinbarung einer Dauerberatungs- oder Projektpauschale.

INFO: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgeführte Preise lediglich eine Indikation für einen Preis darstellen und kein annahmefähiges Angebot. Ein Vertrag mit uns kommt ausschließlich mittels Abschluss eines gesonderten Vertrags zustande, der die jeweils vereinbarte Leistung enthält und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Abweichungen können sich beispielsweise bei komplexen Konzernstrukturen ergeben (z.B. Fälle in denen durch einen externen Datenschutzbeauftragten mehr als ein Unternehmen betreut werden soll, z.B. verbundene Unternehmen), Mitarbeiteranzahl, Branche, gewünschte Anzahl an enthaltenen Beratungsstunden etc..

Anwaltliche Beratung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht
Kirschenhofer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB München

Wir bieten schnelle und kompetente Beratung für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen, Unternehmen oder Bauherren im Bereich des Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht - Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung im Arbeitsrecht
Kirschenhofer Rechtsanwälte München

Wir beraten Sie zum Kündigungsschutz, zum Thema Abfindungen und Verhandlung von Abfindungen, zur Gestaltung von Arbeits-, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Beratung des Aufsichtsrats, Mitarbeiterbeteiligung, Arbeitsrechtliche Fragen der Unternehmensgründung bzw. bei Umwandlungen.

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

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