Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot - maßgeschneidert auf Ihren tatsächlichen Bedarf. Unsere Mandanten bezahlen dabei nur Leistungen, die sie auch tatsächlich benötigen. Selbstverständlich unterstützen wir auch mit Einzelleistungen oder Projekten im Bereich Recht & Datenschutz stellen die externe Rechtsabteilung oder die Stellung einer Interims-Lösung bei Ihnen im Unternehmen oder die Unterstützung Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten an.
DSGVO / Datenschutz
EU-DSGVO | Leistungspakete Datenschutz
Wir beraten zu sämtlichen rechtlichen Fragstellungen sowie rund um das Thema Datenschutz.
Wir stellen die externe Rechtsabteilung, überbrücken Personalengpässe in der Rechtsabteilung in Form einer Interimslösung oder stellen den EU-Vertreter i.S.d. Art. 27 DSGVO zum Festpreis. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot das Ihrem individuellen Bedarf entspricht.
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*Die Datenschutz-Bestandsaufnahme (Gap Analyse) bildet die Basis datenschutzrechtlicher Beratung - Stichwort "Rechenschaftspflichten" i.S.d. DSGVO
Wir bieten individuelle Gap Analysen und Bestandsaufnahmen in jedem Umfang an. | Gerne führen wir diese auch Vor-Ort - nach vorheriger Absprache und individueller Preisvereinbarung - durch.Beratungspakete, Einzelleistungen, Unterstützung betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder externer Datenschutzbeauftragter?
Alle datenschutzrechtlich relevanten Leistungen können sowohl als Einzelleistungen, im Rahmen von Projekten oder Beratungspaketen beauftragt werden. Je nach Bedarf ist sowohl die Abrechnung auf Stundenbasis oder auf Basis eines zuvor vereinbarten Pauschalentgelts möglich. Wir bieten auch individuelle Beratungspakete und ohne Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Gerne unterstützen wir auch betriebliche Datenschutzbeauftragte bei der Durchführung ihrer Tätigkeit.Preise - individuelle Angebote und Leistungen
Alle Preise sind Netto-Preise, zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, derzeit 19% USt. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Je nach Rechtsgebiet, bieten wir auch Beratung auf Basis der gesetzlichen Gebühren (RVG) an.Pflicht zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen unabhängig von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen der DSGVO und des BDSG grundsätzlich von jedem Verantwortlichen eingehalten werden müssen, der ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten verarbeitet oder in Dateisystemen speichert – völlig unabhängig von der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Verantwortlicher i.S.d. Art.4 Nr. 7 DSGVO ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles – auf Ihren Bedarf zugeschnittenes - Angebot. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass Sie nur die Leistung bezahlen, die Ihrerseits auch tatsächlich gewünscht ist. Die Beauftragung einzelner Beratungsstunden ist ebenso möglich, wie die Vereinbarung einer Dauerberatungs- oder Projektpauschale.
INFO: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgeführte Preise lediglich eine Indikation für einen Preis darstellen und kein annahmefähiges Angebot. Ein Vertrag mit uns kommt ausschließlich mittels Abschluss eines gesonderten Vertrags zustande, der die jeweils vereinbarte Leistung enthält und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Abweichungen können sich beispielsweise bei komplexen Konzernstrukturen ergeben (z.B. Fälle in denen durch einen externen Datenschutzbeauftragten mehr als ein Unternehmen betreut werden soll, z.B. verbundene Unternehmen), Mitarbeiteranzahl, Branche, gewünschte Anzahl an enthaltenen Beratungsstunden etc..