Abmahnung erhalten – Was tun?

Abmahnung erhalten – Was tun?


Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Rechtsanwalt eines Mitbewerbers oder durch einen Wettbewerbsverein erhalten?

Wir empfehlen zunächst die nachfolgenden Punkte zu prüfen – gerne unterstützen wir Sie!

1. Datum des Eingangs der Abmahnung festhalten: _____________________

2. Wie wurde die Abmahnung zugestellt?

  • Einschreiben/Rückschein
  • Einschreiben
  • einfacher Brief
  • andere Zustellungsart (Fax)

3. Zustellungsanschrift korrekt?

  • Ja -> fahren Sie mit der Prüfung fort. 
  • Nein -> ggf. unter Hinweis auf falschen Adressaten zurück an den Absender.

4. Abmahnung durch Anwalt

  • ohne Vollmacht -> ggf. Zurückweisung der Abmahnung wegen fehlender Vollmacht (umstritten) 
  • mit Vollmacht -> fahren Sie mit der Prüfung fort. 

5. Welche Frist wird gesetzt?

Datum Fristablauf: _______________

6. Ist die Abmahnung berechtigt, weil ein Verstoß vorliegt?

Prüfung anhand der Übersicht zu verschiedenen Fallgruppen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Recherche (über Suchmaschine) nach ggf. im Internet veröffentlichten vergleichbaren Gerichtsverfahren.

Bei Unsicherheit, ob tatsächlich eine wettbewerbswidrige Werbung / Verhalten vorliegt, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Darüber hinaus können Sie sich auch an die IHK oder den jeweiligen Berufsverband wenden.

  • Abmahnung (eventuell) berechtigt -> fahren Sie mit der Prüfung fort (Punkt 7)
  • Abmahnung unberechtigt -> Abmahnung zurückweisen, fahren Sie mit der Prüfung fort (Punkt 10)
  • Abmahnung wg. „Druckfehler“ unberechtigt -> entsprechend beantworten, weiter mit Punkt 10. (Entsprechende Bestätigung der Zeitung besorgen!)

7. Informationen über Abmahner beschaffen – der Abmahner ist

  • Mitbewerber/Wettbewerber
    bei der für den Sitz des Abmahners zuständigen IHK (schriftlich per Fax) + eventuelle Auskunft von Auskunftei (wenn möglich), in einer Internetsuchmaschine Name oder Firma des Abmahners oder des beauftragten Rechtsanwalts eingeben. Inzwischen wird auf vielen Internetseiten (Chats/Foren) über Erfahrungen mit bestimmten Abmahnern berichtet. Eventuell macht auch ein Austausch mit anderen Betroffenen Sinn.
  • Abmahnverein
    Anfrage beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts + bei der für den Sitz des Abmahners zuständigen IHK (schriftlich per Fax) + evtl. Auskunft von Auskunftei, wenn möglich.

9. Wer soll auf die Abmahnung reagieren?

  • Rechtsanwalt
  • Berufsverband
  • Eigenregie 

10. Wie soll reagiert werden? Es bestehen unter anderem die folgenden Möglichkeiten:

  • Antrag auf Fristverlängerung, das verschafft zunächst einmal Zeit, um eine Prüfung durchzuführen.
  • Anforderung Nachweise zur Klagebefugnis des Abmahnenden.
  • Anforderung Vollmacht des vom Abmahnenden beauftragten Anwalts und Nachweise zur Mitbewerbereigenschaft.
  • Zurückweisung wegen Druckfehler (Vorlage Bestätigung „Druckfehler“ durch Zeitung).
  • Zurückweisung wegen Rechtsmissbrauch.
  • Zurückweisung weil keine wettbewerbswidrige Werbung bzw. ein Verstoß unbedeutend ist (Bagatelle).
  • Abgabe der Unterlassungserklärung ohne/mit Kostenerstattung.
  • Einstweilige Verfügung abwarten und sofort anerkennen (anstatt Unterlassungserklärung abgeben).

Holen Sie im Zweifel Rechtsrat ein und leisten Sie keine voreiligen Unterschriften unter vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärungen. Lassen Sie die Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung zuerst überprüfen, wie auch deren Inhalt. Unter Umständen ist gar keine Abgabe notwendig oder nur in einer modifizierten Form.

Die vorstehende Checkliste ist nicht abschließend und stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht.  

Gerne unterstützen wir Sie dabei die richtige Vorgehensweise für Sie zu finden und beraten Sie dazu!

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