DSGVO: Pflicht zur Meldung des Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche muss gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO den von ihm benannten Datenschutzbeauftragten bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundeslands in dem er ansässig ist melden. Darüber hinaus muss er die Kontaktdaten der/s Datenschutzbeauftragten veröffentlichen.
Hier finden Sie Infomationen zum Thema wann die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht und wo Sie Ihrer Meldepflicht des Datenschutzbeauftragten nachkommen können.
Die Möglichkeiten wo und wie Sie Ihrer Meldepflicht des Datenschutzbeauftragten nachkommen können, finden Sie bei den nachfolgenden Aufsichtsbehörden:
Online-Meldung:
Baden-Württemberg
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Website der Behörde
Meldeformular
Berlin
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Website der Behörde
Website der BehördeMeldeformular
Brandenburg
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Website der Behörde
Meldeformular
Bremen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
Website der Behörde
Meldeformular
Hessen
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Website der Behörde
Meldeformular
Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Website der Behörde
Meldeformular
Nordrhein-Westfalen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Website der Behörde
Meldeformular
Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Website der Behörde
Meldeformular
Saarland
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Website der Behörde
Meldeformular
Sachsen
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Website der Behörde
Meldeformular
Sachsen-Anhalt
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Website der Behörde
Meldeformular
Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Website der Behörde
Meldeformular
Bayern
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Website der Behörde
Info zur geplanten Online-Anmeldung
Aufschub Meldefrist bis 31.08.2018
Online-Meldung noch ausstehend/in Vorbereitung:
Niedersachsen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Website der Behörde
Info zur Meldung des DSB
Beabsichtigen eine Online-Meldung zu schaffen, es soll dann noch ausreichend Zeit zur Meldung gewährt werden.
ACHTUNG: Meldung per Email möglich, siehe hier!
Andere Arten der Meldepflicht des Datenschutzbeauftragten nachzukommen ist vogesehen in:
Hamburg
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Website der Behörde
PDF-Meldeformular
Thüringen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Website der Behörde
Meldung per Formular