Plugins (Social Media Plugins)

Das bereits behandelte Urteil EuGH vom 29. Juli 2019 („Fashion ID“), bezieht sich unter anderem auch auf die Einbindung von Social-Media-Plugins.

Es ist dringend anzuraten, die Einbindung von Plugins auf Webseiten zu überprüfen und ggf. notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Abmahnungen zu vermeiden. Eine Anleitung finden Sie unten.

Social-Media-Plugins sollten nicht „direkt eingebunden sein. Dies sollte natürlich auch in der Datenschutzerklärung korrekt angegeben werden. Die Beschreibung ändert sich je nach Art der Einbindung.

Weitere Infos und Hintergründe zum Urteil finden Sie in folgendem Artikel:  Artikel der GDD.

Was ist zu tun?

1. Handlungsbedarf prüfen

       Die Webseiten sollten wie folgt überprüft werden: 

  • Sind Plugins von Drittanbietern (Facebook, Google, Twitter, etc.) im Einsatz?
  • Auf welche Weise sind diese eingebunden?

2. Korrekte Einbindung der Plugins umsetzen     

Es gibt z. B. zwei Möglichkeiten Social Media Plugins datenschutzkonform einzubinden:

  • Zwei Klick-Lösung
  • c’t-Shariff-Lösung 

Weitere Information zu beiden Lösungen finden Sie hier

Eine Anleitung zur Umsetzung finden Sie hier

3. Datenschutzerklärung gegebenenfalls anpassen 

Alle eingesetzten Plugins müssen in der Datenschutzerklärung beschrieben werden.

Warum ist bei der Einbindung von Social Media Plugins aus Datenschutz-Sicht besondere Vorsicht geboten?

Bei direkter Einbindung werden bei Social Media Plugins personenbezogene Daten des Webseitennutzers direkt an das soziale Medium weitergegeben, ohne dass der Webseitennutzer mit dem Plugin überhaupt interagiert hat.

Es empfiehlt sich also dringend die Einbindung solcher Plugins wie Like-Buttons oder You Tube-Videos über eine indirekte Einbindung vorzunehmen, bei der keine Daten von Webseitennutzern weitergegeben werden, solange diese nicht z. B. den Like- oder Play-Button gedrückt haben. Auch in der Datenschutzerklärung muss beschreiben werden, wie die Einbindung der Social Media Plugins auf der jeweiligen Webseite stattfindet.

Bei eventuellen Fragen unterstützen wir Sie gerne!

Hinweis: Wir haben die rechtlichen Vorgaben / Problemstellungen / die Rechtslage ausschließlich unverbindlich zusammengefasst. Der Artikel spiegelt darüber hinaus die persönliche Auffassung des Verfassers wider und ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema.

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